In Deutschland arbeiten derzeit fast 2.000 Ärzte, die die Zusatzbezeichnung „Handchirurgie“ haben. Für diese Spezialisierung haben die Ärzte eine zusätzliche Weiterbildung „Handchirurgie“ im Anschluss an ihre Facharztausbildung absolviert, bei der die Fachärzte bis Ende 2020 innerhalb von 36 Monaten und ab 2020 innerhalb von 24 Monaten eine Zusatzqualifikation erwerben, die mit einer Prüfung bei der
Ärztekammer abschließt.
Definition Zusatzweiterbildung Handchirurgie
Die Zusatz-Weiterbildung Handchirurgie ist eine Ergänzung zur Facharztkompetenz und beinhaltet die Vorbeugung, Erkennung, operative und nicht operative Behandlung, Nachsorge und Rehabilitation von Erkrankungen, Verletzungen, Fehlbildungen und Tumoren sowie die Rekonstruktion nach Erkrankungen oder Verletzungen der Hand und des distalen Unterarms.
Voraussetzungen der Zusatz-Weiterbildung Handchirurgie
Für die Zusatz-Weiterbildung Handchirurgie wird eine spezifische Facharztanerkennung vorausgesetzt. Die Zusatz-Weiterbildung Handchirurgie kann aktuell auf folgende Facharztausbildungen aufgesattelt werden: Allgemeinchirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Kinderchirurgie oder Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie. Dementsprechend gelten folgende Voraussetzungen:
Erfolgreich abgeschlossenes Medizinstudium
Approbation als Arzt
Facharztanerkennung für Allgemeinchirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Kinderchirurgie oder Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie
Dauer der Zusatz-Weiterbildung Handchirurgie
Die Weiterbildungszeit für die Zusatz-Weiterbildung Handchirurgie beträgt 24 Monate, also 2 Jahre. Die Weiterbildung muss bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 6, Abs. 1, Satz 1 der Musterweiterbildungsordnung absolviert werden.